Teilnahmebedingungen

Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an.

Ich werde weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren des Laufes noch gegen die Stadt Wismar und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme am Schwedenlauf entstehen können.

Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mir mein Gesundheitszustand bestätigt wurde. Das medizinische Personal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten für den Schwedenlauf genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Nach meiner Meldung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren. Ich werde dem Organisationsbüro die Kosten für Rücklastschriften infolge eines unberechtigten Widerrufs, falscher Kontoangabe oder fehlender Deckung des Kontos erstatten.

Bei der Veranstaltung werden unter Umständen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf der Homepage, Printmedien und Social-Media-Kanälen des Veranstalters. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden.

Mit der Anwesenheit bei der Veranstaltung erfolgt die Einwilligung des Teilnehmers zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und Verbreitung und/oder zeitlich uneingeschränkten Speicherung und Zugänglichmachung des aufgenommenen Bild-, Ton- und Filmmaterials im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Die Persönlichkeitsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt.

Sollte der Teilnehmer im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung seiner Person einverstanden sein, bitten wir um die unmittelbare Mitteilung bei den Verantwortlichen der Veranstaltungen.

Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Parteien, Organisationen angehören, der neonazistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum SCHWEDENLAUF zu verwehren oder auszuschließen.